Sovereignty

Warum Ihr KI-Assistent die Schweiz nie verlassen sollte

Die meisten Fachleute wissen nicht, dass ihre KI-Gespräche auf ausländischen Servern verarbeitet werden — unter ausländischem Recht. Was das für Schweizer Vertraulichkeitspflichten bedeutet.

Adopt-AI SA 2026-03-01 5 min

Das Problem, das niemand erwähnt

Wenn Sie eine Nachricht in ChatGPT, Claude, Gemini oder einen anderen gängigen KI-Assistenten eingeben, passiert etwas, das die meisten Nutzer nicht erkennen: Ihr Text verlässt sofort die Schweiz.

Er gelangt zu Servern in den USA, Irland, Deutschland oder anderswo — je nach Architektur des Anbieters. Er wird in Rechenzentren verarbeitet, die dem US-Recht, der europäischen DSGVO oder sogar dem amerikanischen CLOUD Act unterliegen.

Für einen Privatmann, der nach Rezepten oder Reisetipps sucht, ist das eine abstrakte Überlegung. Für einen Schweizer Anwalt, Arzt, Finanzberater oder HR-Manager ist es ein konkretes Problem.

Was das Schweizer Recht sagt

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG), das seit September 2023 in Kraft ist, regelt die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland streng. Artikel 16 verlangt, dass jede Übermittlung in ein Land ohne angemessenen Schutz spezifischen Garantien unterliegt.

Darüber hinaus gelten branchenspezifische Berufspflichten:

  • Anwälte sind an das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gebunden.
  • Ärzte unterliegen dem ärztlichen Berufsgeheimnis.
  • Banker operieren unter dem Bankgeheimnis (Art. 47 BankG).

In jedem dieser Fälle ist die Nutzung eines ausländischen KI-Tools zur Verarbeitung von Kundendaten keine technische Frage — es ist eine Frage der gesetzlichen Compliance und der Berufsethik.

Der Unterschied von Nectos

Nectos wird von Adopt-AI SA betrieben, einer Schweizer Aktiengesellschaft, die dem Schweizer Recht unterliegt, ohne ausländische Mutter- oder Tochtergesellschaft. Die Infrastruktur wird von Hidora SA verwaltet, einem ISO 27001 zertifizierten Cloud-Anbieter mit ausschliesslich Schweizer Servern.

Es gibt keine amerikanische Entität in der Kette. Kein CLOUD Act. Kein grenzüberschreitender Transfer. Jedes Byte bleibt in der Schweiz, unter Schweizer Jurisdiktion.

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