Das Schweizer Bankgeheimnis: ein einzigartiges Rechtsregime
Art. 47 des Bankengesetzes (BankG) schützt das Bankgeheimnis in der Schweiz seit 1934. Es ist eine Strafbestimmung: Die unbefugte Offenlegung von Kundeninformationen ist eine Straftat.
Wo das Risiko real wird
Wenn ein Vermögensberater in Genf ChatGPT verwendet, um Kundenberichte zu erstellen, und dabei Kundennamen, Vermögen oder Positionen einbezieht, sendet er bankgeheimnisgeschützte Daten an einen amerikanischen Server.
Was die FINMA sagt
Die FINMA hat klare Positionen zur Auslagerung und Cloud: Beaufsichtigte Institute müssen sicherstellen, dass geschützte Daten unter Schweizer Kontrolle bleiben und die Aufsichtsrechte der FINMA nicht beeinträchtigt werden.
Was Nectos dem Finanzsektor bietet
- Ausschliessliche Verarbeitung in der Schweiz
- Automatische Anonymisierung von Prompts
- Vollständiger Audit-Trail für FINMA-Inspektionen
- Kein Training auf Kundendaten — vertragliche Garantie
- Konformer AV-Vertrag für regulierte Institute